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Home Wissenshunger Haltung v. Reptil.
Haltung Mietrecht

 

Mietrecht / Reptilien in der Mietwohnung

 

Es gibt unzählige Gerichtsurteile, in denen Reptilien als „Kleintiere im Sinne des Gesetzes“ anerkannt wurden. Das bedeutet, die meisten Reptilien und Amphibien dürfen, sofern von ihnen keine Geruchs- oder Lärmbelästigung ausgeht, ohne Einwilligung des Vermieters gehalten werden, sowie Hamster Aquarien und Co. Ausnahmen bilden natürlich die Reptilien, die als "potentiell gefährliche Tiere" gelten wie z. B. manche Riesenschlangen (wie Tigerpython, Netzpython, Teppichpython), Alligatoren, Warane oder Gifttiere. Möchte man solche Tiere in der Mietwohnung halten ist es ratsam, vorab den Vermieter von der sicheren und fachkundigen Haltung zu überzeugen und eine offizielle Erlaubnis einzuholen. Selbst bei Eigentumswohnungen oder Häusern kann ein Gericht unter Umständen eine Haltung einschränken oder verbieten, sofern von den Tieren eine Gefahr ausgeht,  Beispiele : wenn man sich ein Rudel Wölfe halten wollen würde und Nachbarn fühlen sich mit so einem Gedanken nicht wohl oder bestimmte Bestimmungen sind absolut nicht umsetzbar. Weitere anerkannte Gründe sind z. B. Geruch, Lärm oder Allergien, wobei alle diese Beeinträchtigungen bei einer guten Reptilienhaltung nicht zu erwarten sind.

 

 

 

 

 

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