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![]() Achtung!!!, nie zu oft erwähnt, die Bilder auf unserer HP sind nicht immer die Aktuellsten und manscher Text nicht immer sofort auf dem Aktuellsten stand gebracht, falls Veränderungen stattgefunden haben, da nicht immer genügen Zeit vorhanden ist, wir übernehmen keine Gewähr. Wichtige Info zu unseren Bestand : Unser kompletter Bestand wird Tierärztlich überwacht und regelmäßig kontrolliert von Fachkundigen Reptilienspezialisten/ Tierärzten in Düsseldorf, Aachen und Übach-Palenberg. Unser ganzer Bestand wird regelmäßig von uns unter Anweisungen und Überwachung entwurmt. Bei diesen Fachkundigen lassen wir natürlich in regelmäßigen Abständen Blut und Kotuntersuchungen durchführen. Schutz:
Anhang I (WA) / Anhang A (EU) Tierarten die massiv durch Lebensraumzerstörung oder niedrige Populationsdichte bedroht sind.Eine Ein- bzw. Ausfuhr ist nur unter besonderer Bestimmungen zulässig, wobei ein gewerbliches Handeln unter besonderen Bestimmungen zulässig ist. Alle WA I Arten finden sich auch im EU Anhang A. Anhang II (WA) / Anhang B (EU) Arten dieser Anhänge werden zwar als bedroht eingestuft, aber ein Handel mit Wildfängen ist möglich. Für den Import ist eine Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslandes sowie eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Anhang III (WA) / Anhang C (EU)
Arten aus dieser Einstufung sind noch nicht akut gefährdet, stehen aber unter Überwachung, für den Import ist eine Ausfuhrgenehmigung des Ursprungsland erforderlich und es ist eine Einfuhrgenehmigung abzugeben, damit Daten über den Umfang des Handels vorhanden sind. Nach erfolgtem Import können diese Tiere frei gehandelt werden. |