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Home Boa

Boas (Boinae)

 

Boas (Boinae) sind eine Unterfamilie von Schlangen aus der Familie der Riesenschlangen (Boidae). Man spricht auch von Boaschlangen.


Unterfamilie Boinae:

Die Unterfamilie Boinae beinhaltet 7 Gattungen:

Madagaskar-Boa (Acrantophis)
Abgottschlange (Boa)
Pazifik-Boas (Candoia)
Hundskopfboas (Corallus)
Schlankboas (Epicrates)
Anakondas (Eunectes)
Madagaskar-Hundskopfboas (Sanzinia)


Verbreitung:


Boas bewohnen sowohl die Neue als auch die Alte Welt. Ihr Hauptverbreitungsgebiet ist Südamerika, Mittelamerika bis nach Nordamerika. Weiterhin kommen Boas in der Karibik vor, in der Südsee und in Teilen von Südasien. Auch auf Madagaskar kommen Boas vor. Wenige Arten wie die Sandboas sind auf dem afrikanischen Kontinent zu finden. In einigen europäischen Ländern ist die Westliche Sandboa (Eryx jaculus) anzutreffen. In Australien, und den größten Teilen Asiens gibt es keine Boas.

 

Fortpflanzung :

Im Gegensatz zu den Pythons pflanzen sich Boas ovovivipar fort,
d. h. ihre Jungen kommen lebend zur Welt.
 

 

 



 


Alle Schlangen der Unterfamilie Boinae sind im Anhang B der Europäischen Artenschutzverordnung gelistet und dürfen ohne Genehmigung gehalten werden, sofern sie nicht zu den unten aufgeführten Ausnahmen gehören. Gemäß der Bundesartenschutzverordnung war die Haltung der zuständigen Landesbehörde gegenüber jedoch meldepflichtig, diese Meldepflicht ist aufgrund der häufigen Fluktuationen im Privatbesitz seit März 2005 entfallen.

Einzelne Arten sind in den Anhang A der Europäischen Artenschutzverordnung aufgenommen worden und damit besonders geschützt. Vor allem solche aus Madagaskar und Puerto Rico.

Im einzelnen:

  • Acrantophis sp.
  • Sanzinia sp.
  • Epicrates inornatus
  • Epicrates monensis
  • Epicrates subflavus
  • Boa constrictor occidentalis

Diese sind Meldepflichtig !!!, bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt).

 

Aufgrund der neuen EU-Artenschutzverordnung (EG-VO 338/97), die seit dem 01.06.1997 in Kraft ist, sind für den innergemeinschaftlichen Verkehr von Tieren des Anhanges B dieser Verordnung keine CITES - Dokumente mehr erforderlich, lediglich Importe aus Drittländern (nicht EU - Staaten) bedürfen nach wie vor eine Einfuhrgenemigung.

Die Meldepflicht gemäß §6 Bundesartenschutzverordnung besteht weiterhin.

 


Zusammenfassung einiger Faktoren für die Pflege

einer Boa constrictor Art :


Schutzstatus:

WA II, Anhang B, Buchführungspflichtig. Für Boa c. constrictor und Boa c. imperator entfällt die Meldepflicht.

Verbreitungsgebiet:

Südamerika

 

 

Temperatur:

Tagsüber: 26-28 °C, Lokal bis 35 °C. Nachts: Absenkung auf 22 °C

Beleuchtung:

12 - 14 Stunden täglich, Tageslichtröhre + Wärmespot, evtl. UV Licht

Luftfeuchtigkeit:

65-75%

 

 

Terrarium:

(Faktor x Gesamtlänge des Tieres) Mindestanforderung 0,75 x 0,5 x 0,75 (LxTxH) für ein Paar.

 

 

Maximale Größe:

150 cm bis über 300 cm je nach Unterart

Maximales Alter:

weit mehr als 20 Jahre möglich

Aktivität:

Dämmerungs- & Nachtaktiv

Futter:

Mäuse, Ratten und andere Nagetiere

 

 

 

 

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