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| Unsere AGB´es |
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Hier findet ihr unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die berücksichtigt bzw. gelesen werden sollten, bei kaufabsichten "unserer" Abgabetiere (AGB´s gelten für Tiere, die sich in unserem Bestand befinden oder unsere eigenen Nachzuchten sind, für Aufträge gelten die AGB´s des Auftraggebers, gegebenenfalls Anfrage bei uns per Mail stellen oder es ist bei dem jeweiligen Angebot extra separat formuliert.), unbedingt lesen!!!! und aufkommende eventuelle Fragen, die sich Ihnen stellen, noch vorher mit uns abklären, um missverständnisse vorzubeugen, Danke
Wir bitten nur um ernstgemeinte Anfragen! - Tiere können gern auch besichtigt werden.
Wir bieten nur Tiere an, die Vital und futterfest sind, sprich nach unseren Erkenntnissen keine Krankheiten oder Parasiten haben! Unseren eigenen Bestand lassen wir in regelmäßigem Abstäden von einem Fachkundigen Tierarzt regelmäßig durchchecken, wie Kotproben werden genommen/ untersucht und IBD-Tests werden durchgeführt, sprich nach unserem bestem wissen, sind unsere Tiere gesund.
Reservierung von Tieren : Reservierungen von einzelnen Tieren ist mit einer Anzahlung von 30% möglich bei unseren eigenen DNZten, bei Fremd-DNZten müssen wir auf 50% Anzahlung bestehen. Bei nichtabholung der Tiere von einer Frist von 3 Monaten, behalten wir uns das Recht vor und verwenden die Anzahlung zur Deckung unserer Laufenden Kosten, wie Futter, Strom und Unterbringung der Tiere. Ratenkauf: Leute die Probleme haben mit sofortiger Komplettzahlung, können uns gerne Anfragen, ob man auf Rate abzahlt, mit einem Ratenzahlungsmaximum von 6 Monaten, ist es generell kein Problem. Bei Ratenkauf gilt das gleiche wie bei einer normalen Anzahlung, bei Nichtabholung behalten wir uns die 30% des Gesamtbetrages ein die vorher geleistet werden müssen, der Rest wird Rückerstattet und selbstverständlich bleiben die Tiere bis zur kompletten Bezahlung in unserer Obhut, gleiches gilt für die Fremdnachzuchten. Sollte es vorkommen das mal eine Ratenpause von einem Monat benötigt wird, muss man uns benachrichtigen, eine Pause bzw. einmaliges Aussetzen ist gestattet. Werden mehrfach die Raten ausgesetzt ( Zeitraum von mindestens von zwei Monatsraten vorallem ohne eine Benachrichtigung und erläuterung der Sachlage ) so ist der gesamte Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung hinfällig und gilt als vom potenziellen Käufer als nicht erfüllt und die Tiere dürfen vom Verkäufer wieder zum verkauf angeboten werden, die bis dahin getätigten Zahlungen werden zur Aufwandsentschädigung einbehalten, da das versorgen der Tiere kosten verursacht und Zeit in anspruch nimmt, ebenso je älter die Tiere werden desto Wertvoller, z.B. sollte es sich um Zuchtbereite Tiere handeln und wir diese bis Dato hochgezogen haben, wird der anteilige Preis steigen. Der Käufer bekommt eine Schriftliche Bestätigung von allem, wenn es gewünscht wird. Bei Fragen einfach Anrufen oder eine E-Mail an uns.
Das EU-Recht schreibt vor,das auch Privatpersonen ein Garantie- oder Umtauschrecht von einem Jahr geben müssen, es sei denn das man dies ausdrücklich ausschließt, welches wir hiermit tun.
Und noch einen Schönen Leitspruch Zitat, diesen sollten man beherzigen bei jeden Kauf :
„Es ist unklug, viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.”John Ruskin (1819-1900), engl. Schriftsteller
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